Feuerbestattung in Berlin

Ablauf & Arten der Beisetzung

Die Feuerbestattung ist eine der beiden Bestattungsarten, die in Berlin und Brandenburg üblich sind. Vom Feuer verspricht man sich Reinigung und Erlösung.

In der heutigen Zeit werden Verstorbene im Krematorium verbrannt.
Der verstorbene Mensch wird dabei – liegend in einem Sarg – dem Feuer übergeben.

Ablauf einer Feuerbestattung

Eine Feuerbestattung besteht aus mehreren sorgfältig aufeinander abgestimmten Schritten. Von der Vorbereitung des Verstorbenen und der zweiten Leichenschau über die Einäscherung bis zur Übergabe der Asche an den Bestatter wird jeder Schritt mit größter Sorgfalt und Würde durchgeführt. Im Folgenden möchten wir Ihnen den Ablauf einer Feuerbestattung verständlich erklären.

Einäscherung im Krematorium

01. Die zweite Leichenschau

Ein großer Teil der Feuerbestattung ist die Einäscherung im Krematorium. Hierfür muss vorab eine sogenannte „zweite Leichenschau“ stattfinden, um auszuschließen, dass der Tod auf andere Weise eingetreten ist als bescheinigt. Dafür kommt ein Amtsarzt ins Krematorium und schaut sich den Verstorbenen noch einmal an. Wenn dieser dann feststellt, dass alles in Ordnung ist, kann der Verstorbene dem Feuer übergeben werden.

02. Die würdevolle Vorbereitung

Die Einäscherung findet immer in einem Holzsarg statt. Meist wird ein Sarg aus Kiefernholz genutzt. Der Verstorbene wird ordentlich und würdevoll eingebettet. Er wird also mit der gewünschten Kleidung angekleidet, die Augen und der Mund werden geschlossen und die Haare ordentlich gelegt. Zudem bekommt der Verstorbene eine Decke und ein Kissen. Zum Schluss werden meist noch die Hände übereinander gefaltet.

03. Persönliche Sargbeigaben

Auch Sargbeigaben sind möglich – Briefe, Fotos, Kuscheltiere und Blumen können problemlos in den Sarg vor der Einäscherung gelegt werden. Bei Steinen und Glasobjekten muss in der Regel Rücksprache mit dem jeweiligen Krematorium gehalten werden, da diese das Krematorium beschädigen können.

04. Zuordnung der Asche

Zur Zuordnung begleitet den Verstorbenen ab nun der sogenannte Schamottstein. Er verbrennt nicht und hat eine individuelle Nummer, um Verwechslungen der Asche auszuschließen.

05. Begleitung des Sargs ins Krematorium

Es ist außerdem möglich, die Einfahrt in den Kremationsofen zu begleiten. Dabei steht der Sarg vor dem Kremationsofen und man darf dabei sein, wenn der Sarg eingefahren wird. In Absprache ist es oft auch möglich, dass die Angehörigen den Knopf für den Start der Einfahrt selbst betätigen. Dadurch startet die Feuerbestattung erst dann, wenn die Angehörigen dazu bereit sind.

06. Übergabe an den Bestatter

Die Asche wird zum Schluss zusammen mit dem Schamottstein in eine urnenähnliche Aschekapsel gegeben und versiegelt. Anschließend wird sie dem Bestatter übergeben. Dieser bereitet dann die weitere Beisetzung der Asche vor.

Überreste der Einäscherung

Nach der Einäscherung wird die verbleibende Asche sorgfältig behandelt und eindeutig dem Verstorbenen zugeordnet. Auch der Umgang mit persönlichen Beigaben und medizinischen Implantaten folgt dabei klaren Vorgaben.

Was bleibt nach der Einäscherung zurück?

Nach der Einäscherung des Verstorbenen bleiben etwa 3-4 kg Asche zurück. Das Gewicht variiert je nach Körperbau des verstorbenen Menschen.

Was passiert mit Zahngold?

Eventuell vorhandenes Zahngold oder beigelegter Schmuck schmelzen ein und verbleiben in der Asche. Möchte man das Zahngold vorher entnehmen, muss aus Pietätsgründen ein Zahnarzt damit beauftragt werden.

Was passiert mit künstlichen Gelenken?

Künstliche Gelenke und Herzschrittmacher schmelzen in der Regel nicht ein. Diese werden der Asche entnommen und vom Krematorium verkauft. Der Erlös wird für karitative Zwecke gespendet.

Krematorien in und um Berlin

In Berlin gibt es zwei Krematorien – Ruhleben und Baumschulenweg. Berlinnah gibt es außerdem das Krematorium Hennigsdorf.

Krematorium
Ruhleben

Adresse:
Am Hain 1, 13597 Berlin Spandau

Telefonnummer:
030 / 639 581 51

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Krematorium
Baumschulenweg

Adresse:
Kiefholzstraße 221, 12437 Berlin

Telefonnummer:
030 / 639 581 26

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Krematorium
Hennigsdorf

Adresse:
Hermann-Schumann-Straße 2, 16761 Hennigsdorf

Telefonnummer:
03302 / 203 324

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Die Beisetzung der Asche

Die Urne mit der Asche eines Verstorbenen kann auf verschiedene Weisen beigesetzt werden. Typischerweise wird die Urne in Berlin auf einem Friedhof in der Erde oder einem Kolumbarium beigesetzt. Einen Überblick der Friedhöfe in Berlin Spandau und Berlin Reinickendorf erhalten Sie bei uns. Alternative Beisetzungsarten für Asche sind See- oder Baumbestattungen.

Urnenring mit Baum

Erdgrab

Es gibt die Möglichkeit, die Urne in einem Erdgrab beizusetzen. Hierfür gibt es verschiedene Varianten, z.B. ein Wahlgrab , ein Reihengrab oder eine Gemeinschaftsanlage. Das Wahlgrab und das Reihengrab wird von den Angehörigen selbst gepflegt, Gemeinschaftsanlagen sind in der Regel pflegefrei, werden also friedhofsseitig gepflegt. Es gibt allerdings auch pflegefreie Einzel- oder Partnerstellen. 

Kolumbarium

Das Kolumbarium ist eine oberirdische Möglichkeit der Urnenbeisetzung. Hierbei wird die Urne in ein Wandfach in speziellen Räumen oder Stelen gegeben. Das Fach wird anschließend mit einer Stein- oder Plexiglasplatte verschlossen. Diese Variante ist ebenfalls eine pflegefreie Option.

Baumbestattung

Es gibt zudem die Möglichkeit, die Urne in einem sogenannten Bestattungswald beizusetzen. Hierbei handelt es sich um eine Erdstelle am Fuß eines Baumes. Zur Beisetzung wird eine spezielle, schnell vergängliche Urne benötigt, Blumenschmuck ist nur bedingt möglich.

Seebestattung

Eine weitere Möglichkeit ist die Seebestattung. Hierfür wird eine spezielle, schnell wasserlösliche Urne benötigt, die dann von einem Bestattungsschiff aus ins Meer abgelassen wird. Die Seebestattung kann mit oder ohne Begleitung der Angehörigen stattfinden.

Häufige Fragen rund um Bestattungen

Für die Feuerbestattung wird grundsätzlich ein Sarg benötigt. Gründe hierfür sind, dass der Sarg für die Überführung erforderlich ist und zudem so eine pietätvolle Einäscherung stattfinden kann. Außerdem besteht eine sogenannte Sargpflicht, die in §15 der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes geregelt ist.
Nein, die Urne darf in Berlin nicht zu Hause aufbewahrt werden, da eine Friedhofspflicht besteht, die in §18 des Bestattungsgesetzes Berlin geregelt ist. Außerdem würde man so anderen Trauernden einen Ort des Abschiedes verwehren, da sie keinen Zugang zur Urne oder einer Grabstätte hätten.

Die Einäscherung an sich dauert in etwa 1 bis 1,5 Stunden. Die Voraussetzungen sind die Vorlage einer Bestattungsgenehmigung (ausgestellt durch das Standesamt) und eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt. In Berlin sollte also mit 8-10 Tagen gerechnet werden, bis die Urne mit der Asche des Verstorbenen an den Bestatter übergeben wird.

Nein, die Asche eines Verstorbenen darf nicht ohne Weiteres verstreut werden. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist das Verstreuen der Asche auf speziell ausgewiesenen Aschefeldern auf einigen, wenigen Friedhöfen. Auch das Teilen der Asche oder die Entnahme kleiner Mengen ist nicht erlaubt, was in §168 Strafgesetzbuch geregelt ist.

Ob eine Trauerfeier vor der Einäscherung am Sarg oder nach der Einäscherung an der Urne stattfinden soll, können Sie individuell entscheiden. Gerne besprechen wir die verschiedenen Optionen mit Ihnen und Sie entscheiden dann, welche für Sie am passendsten ist.

Feuerbestattung in Berlin und Brandenburg

Wir sind für Sie da

Eine Bestattung ist eine persönliche Entscheidung, bei der viele Fragen entstehen können. Wir begleiten Sie zuverlässig und beraten Sie zu allen Möglichkeiten rund um eine Feuerbestattung.