Damit können Sie rechnen

Kosten für eine Bestattung

Heute gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, einen Angehörigen zu bestatten. Sie unterscheiden sich nicht nur in Hinblick auf die Art und den Ort, sondern auch in Bezug auf die Kosten. In jedem Fall gilt jedoch, dass eine kleine, günstige Bestattung keineswegs weniger würdevoll ist als eine reich ausgestatte.

Generelle Kostenpunkte & Unterschiede bei einer Bestattungen

In der Regel ist eine Erdbestattung mit Sarg teurer als eine Urnenbestattung. Das liegt daran, dass die Grabfläche für die Urne kleiner ist als die für ein Erdgrab. Auch sind die Folgekosten für die Pflege der Urnengrabstätte wesentlich geringer.

Zu den Kosten für das Erd- oder Urnengrab kommen noch die Friedhofsgebühren dazu, die in jeder Gemeinde unterschiedlich ausfallen können. Eine Ausnahme bildet die Seebestattung, bei der selbstverständlich keine Friedhofsgebühren erhoben werden.

Neben den Kosten für den Sarg oder die Urne, die Grabstelle, den Grabstein oder die Grabplatte und den anfallenden  Gebühren ist die Gestaltung der Trauerfeier ein weiterer Kostenfaktor. Besonders dieser Punkt kann sehr bescheiden, aber auch sehr großzügig gestaltet werden.

Die Sozialbestattung

Eine würdevolle Bestattung ist keine Frage des Budgets. Das Sozialamt übernimmt die Kosten der Bestattung, wenn der Verstorbene oder die Hinterbliebenen dazu finanziell nicht in der Lage sind. Alle Arten der Bestattung können grundsätzlich auch als Sozialbestattung durchgeführt werden. Wir beraten Sie sehr gerne zu diesem Thema und helfen Ihnen, bei der Erledigung aller wichtigen Formalitäten.

Wer kann eine Sozialbestattung in Anspruch nehmen?

Per Gesetz sind Angehörige dazu verpflichtet, die Kosten für Bestattung des Verstorbenen zu tragen. Sind Hinterbliebene aber aufgrund ihrer finanziellen Situation dazu nicht in der Lage, kann die Kostenübernahme für die Beisetzung beim zuständigen Sozialamt am Sterbeort des Verstorbenen beantragt werden. Werden die Kosten übernommen, spricht man von einer Sozialbestattung. Der Bestatter erbringt in diesem Fall seine Dienstleistungen auf Grundlage der geltenden Kostenordnung.

Anträge & Formalitäten einer Sozialbestattung

Das Sozialgesetzbuch regelt in § 74 Zwölftes Buch (SGB XII) die Sozialbestattung: „Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“

Für die Kostenübernahme muss ein Antrag bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden. Die Behörde prüft, ob die Kosten übernommen werden können. In der Regel trägt die Behörde die Kosten bei Personen, die nur ein geringes Einkommen oder eine kleine Rente haben, sowie bei Empfängern von Transferleistungen, z.B. Hartz 4.

In diesem Fall übernimmt das Sozialamt die ortsüblichen Kosten für die Grabstelle, den Sarg oder die Urne, die Leichenkleidung, Blumen sowie die Kosten für die Sargträger und die anfallenden Gebühren. Auch werden die Gebühren für die Teilnahme eines Geistlichen in der Regel von dem Amt getragen.

Ob die Kosten für einen Grabstein übernommen werden, hängt von dem jeweiligen Sozialamt ab. Einige lehnen dies ab und tragen lediglich die Kosten für ein Holzkreuz oder eine Holztafel.

Häufige Fragen rund um Bestattungskosten

Die Kosten für eine Bestattung können sehr stark variieren. Sie hängen von der Art und dem Ort der Bestattung sowie von dem Umfang und der Gestaltung der Trauerfeier ab. Wir stellen unseren Kunden eine transparente Aufstellung der Kosten zusammen. Grundsätzlich kann man sagen, dass Bestattungen im Durchschnitt zwischen 2.500 und 6.000 EUR kosten können. 

Salopp könnte man sagen: Wer die Bestattung beauftragt, muss auch für die Kosten aufgekommen. Per Gesetz sind die nahen Angehörigen in einer festgelegten Reihenfolge abhängig vom Grad der Verwandtschaft zum Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen und auch die Kosten zu tragen. Verfügt dieser Personenkreis nicht über die nötigen finanziellen Mittel, können die Kosten unter Umständen und nach Antrag vom zuständigen Sozialamt getragen werden.

In der Regel ist eine Erdbestattung mit Sarg teurer als eine Urnenbestattung. Das liegt daran, dass die Grabfläche für die Urne wesentlich kleiner ist als die für ein Erdgrab. Auch sind die Folgekosten für die Pflege der Urnengrabstätte geringer.

Grundsätzlich kann sich jeder eine schöne Bestattung für einen Verstorbenen leisten. Als naher Angehöriger ist man per Gesetz verpflichtet für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen und auch die Kosten zu tragen. Ist einem dies aufgrund der finanziellen Situation nicht möglich, kann man beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf eine Sozialbestattung stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, trägt das Sozialamt die Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Bestattung entstehen.  Zudem sollte geprüft werden, ob der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge getroffen hat.