Wir sind für sie Da!
Beratung im Todesfall
Ereignet sich ein Todesfall in Ihrer Familie und Ihrem Umfeld, sind wir sofort und rund um die Uhr für Sie da. Vom allersten Moment bis zur Trauerfeier sind und bleiben wir an Ihrer Seite.
Todesfall:
Was ist jetzt zu tun?
Für jeden ist der Verlust eines geliebten Menschen ein persönlicher Weltuntergang. Leider dreht sich die Welt aber weiter und eine Vielzahl von Entscheidungen müssen getroffen werden. Doch was muss im Todesfall getan werden?
Tod feststellen
Bei einem Todesfall im eigenen zu Hause, rufen Sie bitte den Hausarzt oder Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) an. Diese werden den Tod offiziell feststellen. Sollte Ihr Angehöriger im Heim oder Krankenhaus verstorben sein, wird man sich dort um alles Nötige kümmern.
Planung der Beerdigung
Nun steht die Planung der Beerdigung an. Der Bestatter Ihrer Wahl hilft Ihnen dabei alle relevanten Fragen zu beantworten. Bei Poeschke Bestattungen vereinbaren wir mit Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch, dort wo Sie es wünschen: In unseren Räumlichkeiten, digital oder bei Ihnen zu Hause.
Dokumente & Amtsgänge
Nach einem Todesfall sind verschiedene Formalitäten zu beachten. Sie können sich entweder selbst um die Erledigung der Amtsgänge kümmern oder beauftragen Ihren Bestatter mit dieser Aufgabe. Bei Poeschke Bestattungen kümmern wir uns um alle notwendigen Formalitäten.
Gute Beratung fängt für uns beim Zuhören an
Bei einem Todesfall unterstützen wir Sie mit unserer menschlich einfühlsamen und gleichzeitig professionellen Beratung, die sich an Ihren Wünschen orientiert und jedes Detail berücksichtigt.
Wir hören Ihnen zu und zeigen Ihnen, welche Formen, Arten und Orte des Abschiedes es gibt. Wir respektieren jede Ihrer Entscheidungen und setzten Sie dann in Ihrem Sinne um.
Für das persönliche Beratungsgespräch nehmen wir uns so viel Zeit, wie Sie brauchen. Es kann in unseren Geschäftsräumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden – ganz wie Sie es wünschen.
Wir sind vom ersten Moment an für Sie da
Bei einem Todesfall im eigenen Zuhause sind wir Tag und Nacht für Sie da. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 030 – 49 59 09 3. Allerdings müssen Sie zuerst Ihren Hausarzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) anrufen.
Erst danach dürfen wir zu Ihnen und dem Verstorbenen kommen. Wir geben Ihnen dann die Zeit, die Sie brauchen, um sich vom Verstorbenen zu verabschieden.
Wenn der Tod im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung eintritt, wird man dort für Sie die ersten Schritte veranlassen. Selbstverständlich sind wir auch dann für Sie da und kommen dorthin.
Ganz nach Ihren Vorstellungen
Organisation von Bestattung und Trauerfeier
Wir können Ihnen alles abnehmen – nur nicht die Trauer.
Als Bestatter organisieren wir mit Ihnen die Beerdigung und die Trauerfeier . Wir wissen aus unserer langen Erfahrung, woran jetzt gedacht werden muss und können Ihnen Vorschläge machen, die Ihnen entsprechen. Am Anfang stehen die Fragen nach der Art und dem Ort der gewünschten Bestattung.
Aber auch alle großen und kleinen Details der Beerdigung und Trauerfeier können wir sehr gerne für Sie übernehmen. Wir planen mit Ihnen den Ablauf des Tages so, wie Sie es sich wünschen.
Alle anstehenden Telefonate und Termine – vom Pfarrer bis zur Friedhofsverwaltung – führen wir dann in Ihrem Namen und in Ihrem Sinne. Trauerbriefe und Traueranzeigen können in unserem Unternehmen von uns für Sie individuell angefertigt werden. Unsere Mitarbeiterin Tanja Manske und Robert Leonhard stehen Ihnen als Trauerredner zur Verfügung. Sie haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Abschiedsreden gehalten, bei denen ihr Einfühlungsvermögen und ihre Empathie stets gelobt wurden.
Für Bereiche, die wir nicht selbst übernehmen können, arbeiten wir mit Partnern zusammen, auf die wir uns hundertprozentig verlassen können. So können wir Sie vom Blumenschmuck über den Trauerkaffee bis zum Grabstein ebenfalls unterstützten. Auch jede Art von Behördengang im Zusammenhang mit dem Todesfall übernehmen wir gerne für Sie.
Häufige Fragen rund um Bestattungen und Trauerfeiern
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
Grundsätzlich soll ein Leichnam 36 Stunden nach Todeseintritt in eine Leichenhalle überführt werden.
Ist es riskant, einen Toten zu berühren?
In der Regel spricht nichts dagegen, einen Toten innerhalb der ersten 36 Stunden zu berühren. Anders stellt es sich dar, wenn die Person an meldepflichtigen Krankheiten verstorben ist.
Wie lange kann ich mich von einem Verstorbenen verabschieden?
Es ist möglich, sich bis zu einer Woche nach dem Ableben des Verstorbenen von ihm persönlich zu verabschieden.
Wer beauftragt den Bestatter?
Gibt es keine bestattungspflichtigen Angehörigen, so können auch Freunde oder Nachbarn die Bestattung in Auftrag geben.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Verstorbene eine besondere Person benannt hat oder eine Bestattungsvorsorge bereits existiert.
Sollte überhaupt niemand tätig werden, veranlasst die zuständige Behörde die Bestattung.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass – unabhängig von dem Auftraggeber – letztendlich der Erbe für die Kosten der Bestattung aufkommt. Die Kosten einer Beerdigung werden immer aus dem Erbe beglichen.
Welche Unterlagen braucht der Bestatter?
- Den Totenschein, der von einem Arzt ausgestellt wurde
- Bei ledigen Personen - die Geburtsurkunde
- Bei Ehepaaren - die Heiratsurkunde oder das Stammbuch
- Bei verwitweten Personen – die Sterbeurkunde des Partners zusätzlich zur Heiratsurkunde oder dem Stammbuch
- Bei geschiedenen Personen – Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
Wieviel kostet eine Bestattung?
Die Kosten für eine Bestattung können sehr stark variieren. Sie hängen von der Art und dem Ort der Bestattung sowie von dem Umfang und der Gestaltung der Trauerfeier ab. Wir stellen unseren Kunden eine transparente Aufstellung der Kosten zusammen.
Wer bezahlt die Beerdigung?
Die Kosten für eine Bestattung müssen von dem oder den Erben des Verstorbenen getragen werden. Im Falle einer Sozialbestattung werden die Kosten von der zuständigen Behörde übernommen.
Liegt eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag vor, zahlt die Versicherung die Kosten der Beerdigung im vereinbarten Umfang. Mit dieser Regelung zu Lebzeiten entlastet der Verstorbene seine Angehörigen vor finanziellen Anstrengungen.
Dürfen dem Verstorbenen Beigaben in den Sarg gelegt werden?
Hier gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen. Allerdings sollten die Grab- oder Sargbeilagen angemessen und passend sein.
Wie verläuft eine Beerdigung, wenn man nicht in der Kirche ist?
Vieles ist genauso wie bei Menschen, die in der Kirche waren. Allerdings spricht auf der Beerdigung kein Geistlicher, sondern - wenn gewünscht - ein Trauerredner.
Dürfen Angehörige den Sarg tragen?
Nein, der Sarg darf grundsätzlich nicht von Angehörigen getragen werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt die Friedhofsverwaltung hierzu eine Sondergenehmigung.
Ist eine Verbrennung auch ohne Sarg möglich?
In Deutschland ist das nicht möglich. Aus verschiedenen Gründen, z.B. wegen der Hygienevorschriften und den Transportbestimmungen, muss der Leichnam immer in einem Sarg dem Feuer übergeben werden.
Was ist nach der Verbrennung in der Urne?
Der Körper des Verstorbenen bleibt unversehrt. Ihm werden keine künstlichen Gelenke, Implantate oder weitere medizinische Technik entnommen.
Sollte der Verstorbene im Sarg ein Schmuckstück, wie einen Ehering tragen, kann der Schmuck ebenfalls dem Feuer übergeben werden. Alternativ kann das Schmuckstück vor der Einäscherung abgelegt werden und als Ganzes später der Urne beigefügt werden.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Allerdings ist es möglich, sich ein besonderes Schmuckstück mit dem Relief des Fingerabdrucks des Verstorbenen anfertigen zu lassen. So hat man ein Stück ewiger Erinnerung täglich bei sich.
Besteht Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie?
Bei Großeltern oder Schwiegereltern besteht kein Rechtsanspruch auf Sonderurlaub.