Erdbestattung in Berlin
Ablauf & Kosten für ein Begräbnis im Sarg
Was es in Berlin zu beachten gibt
In Berlin richtet sich die Erdbestattung nach den Vorgaben des Berliner Bestattungsgesetzes. Es regelt unter anderem, welche Bestattungsarten zulässig sind, wo Erdbestattungen stattfinden dürfen und unter welchen Voraussetzungen eine Beisetzung im Leichentuch möglich ist.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie eine Erdbestattung in Berlin abläuft, welche Unterlagen benötigt werden und welche Besonderheiten bei Sarg, Leichentuch und Friedhof zu beachten sind.
Das gilt bei Erdbestattung in Berlin
Grabart
Bei einer Erdbestattung wird die verstorbene Person in einem Erdgrab beigesetzt. Anders als bei der Feuerbestattung findet vorher keine Einäscherung statt. Die Beisetzung erfolgt auf einem Friedhof in einer dafür vorgesehenen Grabstätte.
Bestattungsort
Das Berliner Bestattungsgesetz unterscheidet zwischen Erd- und Feuerbestattung. Eine Erdbestattung darf in Berlin grundsätzlich nur auf öffentlichen Friedhöfen/ Kirchhöfen vorgenommen werden. Eine Beisetzung auf privaten Grundstücken, etwa im eigenen Garten, ist daher nicht zulässig.
Sargpflicht
Für die Erdbestattung besteht in Berlin grundsätzlich eine Sargpflicht. Verstorbene Personen müssen spätestens vor der Beförderung zum Bestattungsort eingesargt werden. Die Bestattung findet üblicherweise ebenfalls im Sarg statt.
Leichentuch aus religiösen Gründen
Eine Ausnahme von der Sargpflicht ist aus religiösen Gründen möglich: Auf Grabfeldern, die vom jeweiligen Friedhofsträger dafür bestimmt wurden, kann eine Erdbestattung auch im Leichentuch ohne Sarg erfolgen. Für den Transport bis zur Grabstätte ist jedoch weiterhin ein geeigneter Sarg erforderlich.
Grabgestaltung
Die Erdbestattung bietet Angehörigen einen persönlichen Ort des Gedenkens. Je nach Grabart kann das Grab individuell bepflanzt, gepflegt und später mit einem Grabstein oder einem anderen Grabmal gekennzeichnet werden.
Ablauf und Fristen einer Erdbestattung in Berlin
Nach einem Todesfall sind zunächst verschiedene rechtliche und organisatorische Schritte notwendig. Ein Bestattungsunternehmen begleitet die Angehörigen dabei und übernimmt auf Wunsch die Abstimmung mit Behörden, Friedhof und weiteren Beteiligten.
Was passiert nach dem Todesfall?
Zunächst wird der Tod durch eine Ärztin oder einen Arzt festgestellt. Danach erfolgt die Leichenschau, und es wird eine Todesbescheinigung (der sog. “Leichenschauschein”) ausgestellt. Diese wird für die Anzeige des Sterbefalls z.B. beim Standesamt und für die weiteren Bestattungsunterlagen benötigt.
Währenddessen können die Angehörigen schon ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Dieses kann sich (nach dem Ausstellen der Todesbescheinigung) unter anderem um die Überführung, die Versorgung der verstorbenen Person, die Auswahl des Sarges, die Abstimmung mit dem Friedhof und die Terminplanung für die Trauer-/ Lebensfeier und Beisetzung kümmern.
Wie läuft eine Erdbestattung ab?
Der Ablauf einer Erdbestattung kann individuell gestaltet werden. Häufig beginnt die Beisetzung mit einer Trauerfeier in einer Friedhofskapelle, Kirche oder einem anderen Abschiedsraum. Danach wird der Sarg zur Grabstätte begleitet. Am Grab findet meist ein letzter Abschied statt. Anschließend wird der Sarg in das Erdgrab abgesenkt und die Grabstelle durch das Friedhofspersonal geschlossen.
Ein typischer Ablauf ist:
- Versorgung und Einbettung der verstorbenen Person
- Auswahl von Sarg, Grabart und Friedhof
- Abstimmung des Beisetzungstermins
- Trauerfeier oder stille Beisetzung
- Begleitung des Sarges zur Grabstätte
- Absenken des Sarges
- Abschied am Grab
Welche Fristen gelten bei Erdbestattungen?
Für eine Erdbestattung müssen die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dazu gehören die standesamtliche Beurkundung des Sterbefalls und die für die Bestattung erforderliche Anmeldung.
Der konkrete Termin der Erdbestattung richtet sich in der Praxis nach der Verfügbarkeit des Friedhofs, den Wünschen der Angehörigen, der Organisation der Trauerfeier (mit Klärung der Sargträger) und dem Vorliegen aller notwendigen Unterlagen.
Eine pauschale Frist, ab wann in Berlin frühestens oder spätestens beigesetzt werden darf, gibt es in Berlin nicht.
Wer darf den Sarg tragen?
Das Tragen des Sarges übernehmen heute meist Friedhofsmitarbeiter oder professionelle Sargträger.
Wenn Angehörige oder Freunde den Sarg selbst tragen möchten, sollte dieser Wunsch frühzeitig mit dem Bestattungsunternehmen und dem Friedhof abgestimmt werden. Ob dies möglich ist, hängt von den örtlichen Vorgaben, der Wegführung auf dem Friedhof und den Sicherheitsanforderungen ab. Das Absenken des Sarges in die Grabstelle wird anschließend weiterhin von den Friedhofsmitarbeitern/ Sargträgern übernommen.
Für viele Familien ist das Begleiten oder Tragen des Sarges ein persönlicher letzter Dienst. Deshalb sollte dieser Wunsch bereits bei der Planung der Erdbestattung angesprochen werden.
Kosten einer Erdbestattung in Berlin
Die Kosten einer Erdbestattung setzen sich aus den Leistungen des Bestattungsunternehmens, den Friedhofsgebühren sowie den späteren Kosten für Grabstein und Grabpflege zusammen. Die tatsächlichen Gesamtkosten hängen daher von den individuellen Wünschen und der gewählten Grabart ab.
Da sich die Friedhofsgebühren je nach Friedhof und Grabart deutlich unterscheiden können, empfiehlt sich eine individuelle Kostenaufstellung im Rahmen eines Beratungsgesprächs.
Friedhofsgebühren zur Erdbestattung
Grabnutzungsgebühr
Mit der Grabnutzungsgebühr wird das Nutzungsrecht für die Grabstätte während der festgelegten Ruhe- oder Liegezeit erworben. Die Höhe richtet sich insbesondere nach:
- Grabart
- Friedhof
- Größe der Grabstätte
- Dauer des Nutzungsrechts
Für das Öffnen und Schließen des Grabes entstehen zusätzliche Gebühren. Diese Leistungen werden durch den Friedhof erbracht.
Nutzung der Trauerhalle oder Kapelle
Findet vor der Beisetzung eine Trauerfeier auf dem Friedhof statt, können Gebühren für die Nutzung der Kapelle, Trauerhalle oder anderer Abschiedsräume anfallen. Die Gebühren richten sich nach den Anbietern und können dort direkt oder vom Bestatter in der Vorbereitung erfragt werden.
Verwaltungsgebühren
Zu den Verwaltungsgebühren auf Friedhöfen zählen beispielsweise:
- Genehmigungen
- Ausstellung von Unterlagen
- Bearbeitung von Grabrechten
- Umschreibungen von Nutzungsrechten
Grabmal und Grabstein
Die Kosten für Grabstein und Beschriftung sind nicht Bestandteil der Friedhofsgebühren. Sie werden gesondert durch einen Steinmetzbetrieb berechnet.
Je nach Material, Größe und Gestaltung können die Kosten erheblich variieren.
Arten von Erdgräbern auf Friedhöfen in Berlin
Eine Erdbestattung findet in Berlin grundsätzlich auf einem Friedhof statt. Zur Auswahl stehen landeseigene Friedhöfe sowie Friedhöfe kirchlicher Gemeinden. Welche Grabarten angeboten werden und welche Ruhezeiten gelten, richtet sich nach der jeweiligen Friedhofsordnung. Die generelle Ruhezeit in Berlin beträgt 20 Jahre.
Die häufigsten Grabarten für eine Erdbestattung sind das Reihengrab und das Wahlgrab. Sie unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Auswahl der Grabstätte, der Verlängerungsmöglichkeit des Nutzungsrechts und der späteren Belegung. Eine weitere Form der Erdbestattung ist die anonyme Erdbeisetzung.
Reihengrab
Das Reihengrab ist eine Grabstätte, die von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben wird. Angehörige können die genaue Lage der Grabstelle daher grundsätzlich nicht selbst auswählen.
Ein Reihengrab ist für eine einzelne Erdbestattung vorgesehen. Nach Ablauf der festgelegten Ruhezeit endet das Nutzungsrecht. Anschließend kann die Grabstätte entsprechend den Regelungen des Friedhofs erneut vergeben werden.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist bei einem Reihengrab grundsätzlich nicht vorgesehen. Nach Ablauf der Ruhezeit endet das Grabnutzungsrecht automatisch.
Wahlgrab
Beim Wahlgrab erwerben Angehörige ein Nutzungsrecht an einer selbst ausgewählten Grabstätte. Sofern freie Grabstellen vorhanden sind, kann das Nutzungsrecht bereits unabhängig von einem aktuellen Todesfall erworben werden und über einen Vorsorgevertrag festgehalten werden. Auf landeseigenen Berliner Friedhöfen können Erdwahlgrabstätten aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen und eignen sich daher auch als Familiengrab oder Doppelgrab. Ein Wahlgrab bietet mehr Gestaltungsmöglichkeiten als ein Reihengrab.
Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab kann grundsätzlich verlängert werden. Auf den landeseigenen Berliner Friedhöfen ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts auf Antrag möglich. Erfolgt eine weitere Beisetzung während der Laufzeit des Nutzungsrechts, muss dieses gegebenenfalls verlängert werden, damit die vorgeschriebene Ruhezeit der zuletzt bestatteten Person vollständig eingehalten werden kann.
Reihengrab und Wahlgrab im Vergleich
| Kriterien | Reihengrab | Wahlgrab |
|---|---|---|
| Auswahl der Grabstelle | Zuweisung durch die Friedhofsverwaltung | Freie Auswahl innerhalb verfügbarer Grabstätten |
| Belegung | Grabstelle für eine Person | Grabstelle für eine oder mehrere Personen |
| Nutzungsrecht | Für die festgelegte Ruhezeit | Für die vereinbarte Nutzungsdauer |
| Verlängerung | In der Regel nicht möglich | Verlängerung des Nutzungsrechts möglich |
| Geeignet für | Einzelpersonen | Einzelpersonen, Paare und Familien |
Friedhöfe in Berlin
Jeder Berliner kann frei wählen, in welchem Bezirk und auf welchem Friedhof er beerdigt werden möchte. In der Regel entscheidet man sich allerdings für den Bezirk, in dem man gelebt hat oder in dem die Angehörigen wohnen.
Die Friedhöfe sind entweder in städtischer oder in konfessioneller Trägerschaft. Die konfessionellen Friedhöfe in Berlin werden von der evangelischen, katholischen, jüdischen oder muslimischen Gemeinde unterhalten.
Erdbestattungen mit Poeschke Bestattungen
Wir arbeiten mit allen Friedhofsverwaltungen in Berlin seit Jahren sehr vertrauensvoll zusammen. Selbstverständlich organisieren wir für Sie aber auch Erdbestattungen in ganz Deutschland sowie im Ausland.
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