Bestattungsvorsorge: Verantwortung übernehmen und Angehörige entlasten

Über das eigene Lebensende zu sprechen, fällt vielen Menschen schwer. Und doch ist es ein Thema, das Ruhe schenken kann. Für uns selbst und für unsere Familie. Eine Bestattungsvorsorge ist kein Ausdruck von Pessimismus, sondern von Fürsorge. Sie gibt Sicherheit, Klarheit und entlastet die Menschen, die wir lieben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Bestattungsvorsorge halten Sie vor Ihrem Tod fest, welche Art von Bestattung Sie sich wünschen
  • Es handelt sich um eine Kombination aus finanzieller und organisatorischer Vorsorge
  • Der Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter ist ein verbindliches Dokument, welches die Details zu Ihrer Bestattung regelt
  • Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung regeln die finanziellen Aspekte der Bestattungsvorsorge
Inhalt
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    Bestattungsvorsorge

    Das ist eine Bestattungsvorsorge

    Eine Bestattungsvorsorge ist eine vertragliche und finanzielle Regelung zu Lebzeiten, mit der Sie Ihre eigene Beisetzung planen. Sie legen fest:

    1. Art & Ablauf der Bestattung

    werden in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag festgehalten, der bspw. Informationen enthält zu:

    • Bestattungsart (Erd-, Feuer-, See- oder Naturbestattung)
    • Ort der Beisetzung
    • Ablauf der Trauerfeier
    • Musik, Blumen, persönliche Wünsche

    Mehr erfahren über den Abschluss eines Vorsorgevertrags

    2. Finanzierung der Bestattung

    wird in der Bestattungsvorsorge geregelt über eine dieser Möglichkeiten:

    • Absicherung über eine Sterbegeld­versicherung
    • Geldanlage über ein Treuhandkonto

    Mehr über die finanziellen Aspekte der Bestattungsvorsorge

    Der Bestattungsvorsorgevertrag

    Die organisatorische und finanzielle Vorsorge kann über einen Vorsorgevertrag direkt beim Bestatter abgeschlossen werden. Häufig spricht man hier auch vom Bestattungsvertrag oder vom Bestattervorsorgevertrag. 

    So wird eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen

    Der Frage nach dem Ablauf einer Bestattungsvorsorge ist recht einfach und kann in 5 Schritten beantwortet werden:

    Schritt 1

    Beratungsgespräch beim Bestatter

    Bei einer Bestattungsvorsorge beim Bestatter werden Wünsche in ruhiger Atmosphäre besprochen.
    Schritt 1

    Schritt 2

    Individuelle Planung

    Gemeinsam wird festgelegt, wie die Vorsorge für Ihre Bestattung konkret aussehen soll.
    Schritt 2

    Schritt 3

    Kostenaufstellung

    Sie erhalten Transparenz über die voraussichtlichen Bestattungsvorsorgekosten.
    Schritt 3

    Schritt 4

    Vertragliche Regelung

    Die Vereinbarungen werden in einem Bestattungsvertrag festgehalten.
    Schritt 4

    Schritt 5

    Finanzielle Absicherung

    Entweder durch Treuhandkonto, Sterbegeldversicherung oder eine Bestattungsvorsorge als Einmalzahlung werden die finanziellen Mittel für Ihre Bestattungswünsche bereitgestellt.

    Schritt 5

    Bestattungsvorsorgevertrag vs. Bestattungsverfügung

    Sie möchten zu Lebzeiten festlegen, was nach ihrem Tod passieren soll? Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Bestattungsvorsorge und die Bestattungsverfügung. Wir erklären die Unterschiede zwischen beiden Formen und zeigen, wofür sie jeweils genutzt werden.

    Bestattungs­vorsorgevertrag

    Eine Bestattungsvorsorge ist eine organisatorische und finanzielle Regelung zu Lebzeiten. Hier wird ein Vertrag mit einem Bestatter abgeschlossen. Man legst konkret fest, wie die Bestattung ablaufen soll (z. B. Erd- oder Feuerbestattung, Musik, Grabart etc.).
    Häufig wird auch Geld dafür zurückgelegt, z. B. über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung. Das Geld ist zweckgebunden für die Beerdigung. Wird keine finanzielle Absicherung vorgenommen, handelt es sich nicht um eine Bestattungsvorsorge, sondern um eine Bestattungsverfügung.

    Ziel: Angehörige entlasten, organisatorisch alles geregelt haben und die Kosten absichern.

    Bestattungsverfügung

    Eine Bestattungsverfügung ist ein schriftlicher Wunschzettel bzw. eine Erklärung, wie die Bestattung stattfinden soll. Sind die Wünsche finanziell nicht abgesichert, handelt es sich immer um eine Bestattungsverfügung.
    Man schreibt die eigenen Wünsche zur Bestattung auf (z. B. Feuerbestattung, bestimmte Musik, Ort der Beisetzung). Es wird hierbei kein Vertrag abgeschlossen oder Geld hinterlegt. Sie richtet sich an Angehörige oder eine bestimmte Vertrauensperson.

    Ziel: Persönliche Wünsche festhalten für Verwandte und Angehörige.

    Wann ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?

    Die Antwort hängt von der persönlichen Situation ab. Grundsätzlich bietet eine Bestattungsvorsorge Entlastung der Angehörigen in emotional schwieriger Zeit, Schutz vor finanzieller Überforderung, Sicherstellung eigener Wünsche sowie Schutz vor staatlichem Zugriff im Pflegefall.

    Kosten für eine Bestattungsvorsorge

    Die tatsächlichen Bestattungsvorsorgekosten hängen von individuellen Wünschen und regionalen Gegebenheiten ab. Durchschnittlich bewegen sich Bestattungen in Deutschland häufig im Bereich ab 3.500 Euro. Sie können aber je nach Umfang variieren.

    Wichtig ist Transparenz: Ein seriöser Bestatter erklärt offen die Kosten für die Sterbevorsorge und zeigt verschiedene Möglichkeiten auf.

    Notwendige Grundkosten (Pflichtkosten)

    Diese Kosten entstehen in fast jedem Fall, können jedoch je nach Region und Situation unterschiedlich hoch sein.

    Position Kosten
    Bestattungsunternehmen (Organisation, Überführung, Versorgung) ca. 1. 500 – 3.500 €
    Sarg oder Urne ca. 300 – 5 000 €
    Friedhofsgebühren (Grabstelle, Beisetzung) ca. 1.000 – 8 000 €
    Kremation (bei Feuerbestattung) ca. 300 – 700 €
    Dokumente und Verwaltungsgebühren ca. 100 – 200 €

    Individuelle Zusatzkosten (persönliche Wünsche)

    Diese Kosten sind optional und hängen von den Vorstellungen der Angehörigen ab.
    Position Kosten
    Trauerfeier / Raumnutzung / Zeremonie ca. 200 – 1.000 €
    Musik (Organist, Sänger, Technik) ca. 100 – 600 €
    Blumenschmuck und Dekoration ca. 100 – 800 €
    Traueranzeigen und Drucksachen ca. 150 – 1.000 €
    Grabstein und Grabgestaltung ca. 1.000 – 8.000 €
    Bewirtung nach der Beisetzung ca. 200 – 1.500 €

    Bestattungskosten decken: Möglichkeiten der finanziellen Absicherung

    Wenn Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter abschließen, muss sichergestellt sein, dass die finanziellen Mittel für die Bestattung im Todesfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Es gibt unterschiedliche Wege dafür finanziell vorzusorgen:

    Treuhandkonto: Einmalzahlung oder Raten

    Zur finanziellen Bestattungsvorsorge können Sie den erforderlichen Betrag auf einem Treuhandkonto anlegen. Hier wird das Geld sicher hinterlegt, häufig als Einmalzahlung oder alternativ als Ratenvertrag. Vorteile sind, dass das Geld zweckgebunden angelegt ist und es darf ausschließlich für die Bestattung verwendet werden. Sie sind der Kontoinhaber, das Treuhandkonto und es ist vor Zugriffen von außen (bspw. dem Sozialamt) geschützt. Das Geld ist im Sterbefall sofort verfügbar ohne aufwändige Bürokratie

    Anbieter

    • Treuhandkonto bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
      Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ermöglicht das Anlegen von ca. 5.000 bis ca. 12.000€ mit verschiedenen Zusatzpaketen, wie Grabpflege oder Grabmal
      Zum Online-Antrag bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG


    • Eigene Hausbank
      Bei Ihrer regulären Bank kann ebenfalls ein Treuhandkonto eingerichtet werden. Hierzu berät Sie Ihre Hausbank. Bei Bedarf kann der Bestatter bei der Eröffnung unterstützen.

    Gut zu wissen bei einem Treuhandkonto:

    Wenn das Geld nicht ausreicht, müssen Angehörige oder Erben die restlichen Kosten bezahlen. Deshalb wird vorher meist eine realistische Kostenschätzung gemacht.
    Bleibt nach der Bestattung Geld übrig, wird der Restbetrag in der Regel an die Erben oder eine festgelegte Person oder die nächsten Angehörigen ausgezahlt.
    Die Höhe der Rate ist nicht festgelegt. Sie hängt von der gewünschten Vorsorgesumme und der vereinbarten Zahlungsdauer ab, beträgt jedoch mindestens 50€.
    Normalerweise ist das Auflösen des Kontos oder das Herauslösen von Teilbeträgen unkompliziert möglich. Es empfiehlt sich in diesem Fall, die nicht gedeckte Summe dann über einen Ratenvertrag abzusichern.
    Ja, das Geld auf dem Treuhandkonto wird meist verzinst, und die Zinsen werden dem Guthaben gutgeschrieben

    Monatlicher Beitrag: Sterbegeldversicherung

    Statt eines einmalig angelegten Betrags entscheiden sich manche Menschen auch für eine Sterbegeldversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Versicherung bei Anbietern wie der ERGO, die mit monatlichen Kosten einhergehen. Hierbei wird über Jahre hinweg ein Beitrag bezahlt, der jedoch nicht zweckgebunden ist. Das bedeutet, dass der angesparte Betrag auch zu Lebzeiten ausgezahlt und anders verwendet werden kann.

    Versicherungen enthalten häufig Wartezeiten oder Gesundheitsfragen beim Abschluss der Versicherung, wonach sich der Tarif berechnet. Ein Vergleich lohnt sich.

    Detaillierte Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung finden Sie hier.

    Treuhandkonto vs. Sterbegeldversicherung

    Es kann eine Herausforderung sein sich für die richtige finanzielle Absicherung zu entscheiden. Daher möchten wir in der folgenden Tabelle einen Überblick der Unterschiede geben:

    Merkmal Treuhandkonto Versicherung
    Zahlungsart Einmalzahlung oder Ratenzahlung möglich Monatliche Beiträge über Jahre
    Kosten Gering, schon ab einmalig 50€ Hoch, Summe der Zahlungen übersteigt meist späteren Auszahlungsbetrag
    Altersgrenze In jedem Alter möglich In der Regel bis max. 80 Jahre abhängig von der Versicherung
    Gesundheitsprüfung / Wartezeiten Keine Oft Fragen zur Gesundheit und Wartezeiten beim Abschluss
    Zweckbindung Ja – Geld darf nur für Bestattung verwendet werden Nein – Geld kann ggf. zu Lebzeiten genutzt werden
    Verfügbarkeit im Todesfall Sofort verfügbar Auszahlung nach Versicherungsbedingungen, ggf. Wartezeiten
    Flexibilität Hoch, da jederzeit kündbar und Gelder flexibel auszahlbar Gering, da vorfristige Auflösung mit hohen Kosten verbunden
    Verzinsung / Rendite Verzinsung möglich, wird gutgeschrieben In der Regel Überschussbeteiligung
    Bürokratie / Aufwand Gering – einmal eingerichtet, keine laufenden Prüfungen Mittel – Versicherungsvertrag, Beitragsverwaltung, ggf. Nachweis von Gesundheitsfragen

    Was ist Schonvermögen?

    Geld, das ausdrücklich für eine Bestattungsvorsorge zurückgelegt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen als sogenanntes Schonvermögen gelten. Das bedeutet: Der Betrag muss im Pflegefall in der Regel nicht für andere Kosten eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Summe zweckgebunden für die Bestattung angelegt wurde, zum Beispiel über ein Treuhandkonto oder einen Bestattungsvorsorgevertrag. Dadurch kann das Geld vor einem Zugriff durch Sozialbehörden geschützt sein, sofern die Vorsorgesumme als angemessen gilt.

    Häufige Fragen rund um die Bestattungsvorsorge

    Ein Bestattungsvorsorgevertrag sorgt dafür, dass Ihre Bestattung bereits zu Lebzeiten organisatorisch und finanziell geregelt ist. Sie legen fest, wie Ihre Beisetzung ablaufen soll und sichern gleichzeitig die dafür benötigten Kosten ab. Dadurch entlasten Sie Ihre Angehörigen in einer emotional schwierigen Situation, vermeiden finanzielle Unsicherheiten und stellen sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden.

    Wird zwar eine Bestattungsverfügung hinterlegt, jedoch kein Geld vom Verstorbenen für diesen Zweck zurückgelegt, müssen die bestattungspflichtigen Personen in finanzielle Vorleistung gehen. Das sind meistens die Erben.

    Eine Bestattungsverfügung hält Ihre persönlichen Wünsche zur eigenen Bestattung schriftlich fest. Dazu gehören beispielsweise die gewünschte Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung), der Ort der Beisetzung, der Ablauf der Trauerfeier, Musik, Blumenschmuck oder andere persönliche Vorstellungen. Wichtig ist: Eine Bestattungsverfügung regelt nur die Wünsche, nicht jedoch die Finanzierung der Bestattung. Eine Darlegung Ihrer Bestattungswünsche inkl. finanzieller Sicherung ist eine Bestattungsvorsorge. Beides können Sie hier planen.

    Für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge werden in der Regel nur wenige Unterlagen benötigt. Üblicherweise genügt ein gültiger Personalausweis. Je nach individueller Planung können zusätzlich Dokumente wie eine Geburts- oder Heiratsurkunde hilfreich sein, sind jedoch nicht immer zwingend erforderlich. In einem Beratungsgespräch klärt sich, welche Unterlagen im konkreten Fall sinnvoll sind. Weitere Informationen zu notwendigen Unterlagen für den Bestatter im Todesfall finden Sie hier.

    Ja, in vielen Fällen gilt Geld, das ausdrücklich für eine Bestattungsvorsorge zurückgelegt wurde, als zweckgebunden und wird daher beim sogenannten Schonvermögen berücksichtigt. Besonders bei Treuhandlösungen ist das Geld ausschließlich für die Bestattung vorgesehen und kann vor Zugriffen von außen, etwa durch Sozialbehörden im Pflegefall, geschützt sein. Wichtig ist, dass die Vorsorge klar als Bestattungsvorsorge vereinbart und entsprechend dokumentiert ist.

    Unserer Erfahrung nach sind Einzahlungen in eine reine Bestattungsvorsorge (egal ob Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung) in der Regel nicht steuerlich als Vorsorgeaufwand absetzbar. Im Erbfall könnten Bestattungskosten jedoch unter bestimmten Umständen als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden. Eine individuelle steuerliche Beratung ist hier empfehlenswert.