Rechtzeitig aktiv werden

Vorsorgen für den Sterbefall

Sie leben jetzt und sollten das Leben in vollen Zügen genießen. Aber für uns alle kommt irgendwann die Zeit des Abschiedes. Sie können es nicht vermeiden, dass Ihre Familie und Ihre Freunde trauern werden. Aber Sie können es ihnen zu Lebzeiten etwas leichter machen, Ihnen irgendwann Lebwohl zu sagen: mit einer Bestattungsvorsorge, die Ihren Vorstellungen entspricht.

Die Vorsorge für den Ernstfall

Bestattungsvorsorge: Vertrag & Versicherung

Eine gute Vorsorge wird immer von zwei Säulen getragen: dem Bestattungsvorsorgevertrag, der alle Details einer Beerdigung festschreibt und der Finanzierung, die garantiert, dass alles so umgesetzt werden kann, wie Sie sich das wünschen.

für eine Bestattung ganz in Ihrem Sinne

Bestattungs­vorsorge­vertrag

Der Vorsorgevertrag ist ein wichtiges und hilfreiches Dokument, in dem Sie rechtsverbindlich festlegen, wie Ihre Beerdigung gestaltet werden soll. Ähnlich wie ein Testament dokumentiert es Ihren letzten Willen.

Der Vorsorgevertag wird zwischen Ihnen und uns geschlossen. Sollte der Fall eintreten, ist dieser Vertrag für uns bindendes Recht und geltendes Gesetz. 

Mit einem Vorsorgevertrag können Sie festlegen, welche Form der Bestattung, welchen Friedhof und welches Grab Sie sich vorstellen. Aber auch alle weiteren Details der Beerdigung und der Trauerfeier werden in dem Bestattungsvorsorgevertrag aufgenommen. Sie allein entscheiden, wie umfangreich der Vertrag gestaltet wird, was Ihnen wirklich wichtig ist und was für Sie vielleicht ohne Bedeutung ist.

Eine Bestattungsvorsorge ist ebenfalls besonders sinnvoll, wenn Sie sich für sich etwas Außergewöhnliches – eine Baumbestattung oder eine Seebestattung – vorstellen oder individuelle Wünsche haben. In diesen Fällen sind Verfügungen zu Lebenszeiten sehr hilfreich, um Ihren Willen gegenüber Dritten eindeutig zu dokumentieren.

Sie können sich darauf verlassen, dass alle Bestimmungen des Vorsorgevertrages genauso umgesetzt werden, wie es vereinbart wurde.  Gleichzeitig haben Sie – und nur Sie – jederzeit die Möglichkeit, den Vertrag ganz oder teilweise zu verändern.

Finanzielle Sicherheit

Treuhandkonto

Neben der Verlässlichkeit, dass bei Ihrer Beerdigung alles so umgesetzt wird, wie Sie sich das vorstellen, bietet der Vorsorgevertrag auch finanzielle Sicherheit – für Sie und Ihre Angehörigen. Denn der Vorsorgevertrag regelt auch die finanziellen Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit Ihrer Beerdigung anfallen.

Dazu hinterlegen Sie den entsprechenden Betrag auf ein Treuhandkonto. Ein Treuhandkonto kann bei Ihrer Hausbank oder bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG eröffnet werden.

In jedem Fall gilt: Sie – und nur Sie – sind der Kontoinhaber und der hinterlegte Betrag darf explizit nur für den Zweck Ihrer Beerdigung genutzt werden. Eine Änderung kann nur von Ihnen selbst vorgenommen werden.

Die Alternative zum Treuhandkonto

Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung – auch Bestattungsvorsorgeversicherung genannt – ist eine Alternative zum Treuhandkonto. Fast alle Versicherungsagenturen bieten diese Versicherung an.

Eine Sterbegeldversicherung kann im Rahmen eines Vorsorgevertrages oder separat abgeschlossen werden. Für beide Fälle gilt: Bei Vertragsabschluss bestimmen Sie die Höhe der Geldleistung im Todesfall. Sie können die die Versicherung mit monatlichen Raten oder als Einmalzahlung bedienen.  

Wie beim Treuhandkonto ist die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung streng zweckgebunden – auch gegenüber dem Sozialamt und einer Pflegeeinrichtung. Das Geld ist somit vor Zugriffen von Dritten geschützt und darf ausschließlich für den bestimmten Zweck verwendet werden. 

Sollten Sie sich für eine Sterbegeldversicherung interessieren, könnten wir Ihnen gerne weiterhelfen. Bitte sprechen Sie uns an.

Wichtige Regelungen für Sie und Ihre Angehörigen

Dokumente & Verfügungen

Aus vielen Gesprächen mit unseren Kunden hören wir, dass es ihnen ein Bedürfnis ist, Vorsorge zu treffen und über den Tod hinaus Verantwortung zu übernehmen.

Um die Dinge des Lebens zu regeln, steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung. Nicht alle sind für jeden gleich wichtig. Jeder kann für sich individuell entscheiden, was für ihn in seiner Lebenssituation von Bedeutung ist.

In jedem Fall empfehlen wir aber, ergänzend zum Vorsorgevertrag eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung rechtzeitig aufzusetzen.

VOLLMACHTEN & VERFÜGUNGEN

FACHLICHE BERATUNG

Der Themenkomplex Vollmachten und Verfügungen ist sehr komplex und juristisch äußerst anspruchsvoll. Für eine fachliche Beratung empfehlen wir Juristen, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an.