Wichtig für den Bestatter
Formalitäten und wichtige Unterlagen
Wir sind ab dem ersten Moment für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Und wir bleiben so lange an Ihrer Seite, wie Sie es wünschen.
Wir können für Sie alle anstehenden Formalitäten erledigen und die gesamte Korrespondenz mit den Behörden übernehmen.
Wir wissen, woran jetzt gedacht werden muss:
- Abmeldung beim Bürgeramt
- Antrag Sterbeurkunde
- Antrag Witwen-/Witwerrente
- Korrespondenz mit Krankenkasse
- Versicherungen (Rente & Co.)
Unterlagen für den Bestatter bei einem Todesfall
Hilfreich wäre es, wenn Sie uns dafür einige Dokumente zur Verfügung stellen könnten. Hier eine Übersicht der wichtigsten Unterlagen:
- Personalausweis
- Heiratsurkunde oder Stammbuch
- Geburtsurkunde bei Ledigen
- Krankenkassenkarte
- Versicherungspolicen
- Rentenbescheid & Änderungsmitteilung
- Evtl. Gewerkschaftsausweis
- Evtl. Sterbeurkunde des Ehepartners
- Evtl. rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Evtl. Grabkarte
Vollmacht herunterladen
Zur Erledigung der Formalitäten, insbesondere beim Standesamt, benötigen wir von Ihnen eine unterschriebene Vollmacht. Eine Vollmacht finden Sie hier zum Download:
Todesfall im Ausland
Leichnam überführen
Wenn die Zeit gekommen ist wünschen sich viele, zu Hause zu sterben. Oftmals spielt das Leben aber anders und der Tod tritt von einer Sekunde auf die andere ein. Wenn sich die Person dann heimatfern, auf Reisen oder im Ausland befindet, muss eine Überführung veranlasst werden.
Poeschke Bestattungen erledigt für Sie in diesem besonderen Fall alle Formalitäten, z.B. die Beantragung des internationalen Leichenpasses oder eines Urnenpasses, und arbeitet national sowie international mit erfahrenen Partnern zusammen. Insbesondere bei internationalen und außereuropäischen Überführungen kommt es auf das Fach- und Detailwissen hinsichtlich der Bestimmungen in den jeweiligen Ländern an. In diesen Fällen hat es sich immer wieder als Vorteil erwiesen, dass das Team von Poeschke Bestattungen mehrere Sprachen beherrscht.
Hier ein kurzer Überblick der Bestimmungen zu nationalen und internationalen Überführungen:
Abhängig vom Sterbeort, gelten unterschiedliche Fristen für die erste Überführung. Ereignet sich der Sterbefall zu Hause, im Hospiz oder Heim, muss der Verstorbene innerhalb von 24 bis 36 Stunden am Sterbeort abgeholt werden.
Der Gesetzgeber verbietet es Privatpersonen, einen Leichnam zu transportieren. Die Überführung darf nur von Bestattungs- oder Überführungsunternehmen vorgenommen werden.
Die Überführung eines Sargs kann innerhalb Europas mit dem Auto, per Zug, Schiff oder mit dem Flugzeug erfolgen.
Bei internationalen Sargüberführung muss der Verstorbene für die meisten Zielländer einbalsamiert werden. Diese Teilkonservierung hat für die Trauergemeinschaft im Zielland den Vorteil, dass sie sich am offenen Sarg von dem Verstorbenen verabschieden können.
Die Kosten für eine Überführung hängen stark von der Entfernung zum Bestimmungsort, den dort geltenden Vorschriften und dem Transportmittel ab.
Soll ein Verstorbener in einer Urne beigesetzt werden und die Beerdigung außerhalb Deutschlands stattfinden, muss die Einäscherung vorher in einem deutschen Krematorium erfolgen.
Die Überführung einer Urne erfolgt in der Regel per speziellem Versand. Urnen werden innerhalb Deutschlands z.B. vom Krematorium an den Friedhof, zum Friedwald oder zur Seereederei überführt.
Angehörige dürfen eine Urne sowohl innerhalb Deutschlands, aber auch in das Ausland selbst überführen. Der Weg kann mit dem Auto, dem Zug, dem Flugzeug oder per Schiff zurückgelegt werden.